Was ist eine ambulante Reha-Maßnahme?

Die ambulante Rehabilitation stellt eine Alternative zur stationären Rehabilitation dar. Vor allem bei der Behandlung bestimmter chronischer, somatischer oder psychosomatischer Erkrankungen sowie bei Nachbehandlungen von Operationen kann die Teilnahme an einer ambulanten Rehabilitationsmaßnahme sinnvoll sein. Geeignet ist eine solche Maßnahme zum Beispiel für Patienten und Patientinnen mit Folgen neurologischer Erkrankungen, rheumatischen Störungen, Krankheiten des Bewegungsapparates oder psychosomatischen Beschwerden, wie Schlafstörungen, Migräne oder Nackenschmerzen.

Die ambulante Rehabilitation bietet den Rehabilitanden ein wohnortnahes Angebot. Sie werden nicht stationär aufgenommen und erhalten somit kein eigenes Patientenzimmer. Die Abende und Wochenenden können sie Zuhause verbringen. Die Patienten und Patientinnen sind nur für die Zeit der Therapien, Behandlungen und Anwendungen in der Einrichtung.

Betreut werden sie durch ein multiprofessionelles Team mit bestimmten Fachspezialisierungen im Bereich der Rehabilitationsmedizin, Psychosomatik, Ergo-, Physio und Psychotherapie sowie Pflege. Ergänzt wird die ärztliche und therapeutische Expertise beispielsweise sowohl durch sport- und bewegungstherapeutische als auch Angebote der Sozial- und Ernährungsberatung.

Das ZaR Rostock bietet Ihnen indikationsspezifische ambulante Rehabilitationsleistungen in den Fachbereichen Orthopädie / Unfallchirurgie und Psychosomatik an.

Unterschiede zu einer Kur

Bei Rehabilitation und Kur steht gleichermaßen die Gesundheit der Patienten im Mittelpunkt. Beide Versorgungsleistungen können ambulant und stationär erbracht werden. Eine Rehabilitation kann präventiv oder nachsorgend ausgerichtet sein.

Die Gesundheit der Rehabilitanden soll nach einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung, einem Unfall, einer Operation oder Behinderung wiederhergestellt werden. Bei einer Kur geht es vor allem um eine Vorsorgemaßnahme, bei der die (aktuelle) Gesundheit gefestigt werden soll. Eine Kur stellt eine Erholungsmaßnahme dar, die mit einem sogenannten Kurantrag über die Krankenkasse beantragt werden kann. Eine (medizinische) Rehabilitationsmaßnahme wird dann von der Rentenversicherung genehmigt, wenn die Erwerbsfähigkeit erhalten werden soll.

Sofern eine Berufskrankheit oder ein Arbeitsunfall zugrunde liegt, wird die Leistung über die Unfallversicherung erbracht. Die Krankenkasse kann der Leistungsträger einer rehabilitativen Maßnahme sein, wenn Rentner und Rentnerinnen, Mütter oder Väter mit Kindern sowie Pflegebedürftige einen Rehabilitationsantrag gestellt haben.

Kontakt

Frau Ulrich (Rezeption)

0381 252 98 0
pstzr-rstckd

Arztsprechstunden:         Mo - Fr: 07.30 - 16.00 Uhr

Öffnungszeiten für die Nachsorgeanwendungen:
Mo - Fr: 07.30 - 20.00 Uhr