Psychosomatische Erkrankungen äußern sich sowohl im psychischen als auch in körperlichen Symptomen. Sie sind für die betroffenen Menschen mit Einschränkungen der Lebensqualität und oft auch großem persönlichen Leid verbunden. Aufgabe der psychosomatischen Rehabilitation ist es, die Selbstheilungskräfte der Betroffenen wieder zu aktivieren, die psychische Gesundheit wieder her-zustellen bzw. zu verbessern und Aktivitätseinschränkungen und Teilhabestörungen zu über-winden.
Bei Durchführung von Rehabilitationsleistungen im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung ist übergeordnetes trägerspezifisches Rehabilitationsziel, drohende oder bereits manifeste Beeinträchtigungen der Teilhabe am beruflichen Leben zu beseitigen, zu bessern oder einer Verschlimmerung entgegenzuwirken. Der Rehabilitand soll durch die Rehabilitation befähigt werden, weiter bzw. wieder am Arbeitsleben teilzuhaben. Bei Durchführung von Leistungen für andere Rehabilitationsträger kann es auch um die Behebung von Aktivitätseinschränkungen und Förderung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gehen.
Die psychosomatische Abteilung des ZaR sieht sich in ihrer Arbeit dem bio-psycho-sozialen Ansatz der Rehabilitation verpflichtet, welcher in der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der WHO seinen Niederschlag findet. Während mit der internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10) die Erkrankungen nach einem bio-medizinischen Krankheitsmodell beschrieben werden, dient die ICF zur länder- und fachübergreifenden Beschreibung des funktionalen Gesundheitszustandes, der Behinderung, der sozialen Beeinträchtigung und der relevanten Umgebungsfaktoren einer Person. Durch Rehabilitation sollen Menschen mit Behinderungen ihr optimales Funktionsniveau erreichen bzw. ein höheres Niveau ihrer Unabhängigkeit.
Neben dem übergeordneten Ziel der Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung, Beeinträchtigungen der Teilhabe am beruflichen Leben zu beseitigen oder zu mindern, können sich in Abhängigkeit von den individuellen Rehabilitationsbedürfnissen folgende einzelne Therapieziele ergeben:
• Psychische Stabilisierung
• Verminderung von negativen Affekten wie Depression und Angst
• Verbesserung von Selbstwahrnehmung, Selbstakzeptanz und Selbstwertgefühl
• Korrektur dysfunktionaler Kognitionsmuster
• Reduzierung von körperlichen Krankheitssymptomen
• Verbesserung von Kommunikations- und Beziehungsfähigkeit sowie der sozialen Kompetenz
• Erwerb von Problemlösefähigkeiten
• Optimierung der Krankheitsbewältigung
• Verbesserung der Stressbewältigung
• Erhalt und Verbesserung der psychischen und physischen Unabhängigkeit
• Planung und Einleitung von Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben
• Motivation zur Lebensstiländerung
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Frau Kristens
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