Nachsorge - ein wichtiger Schritt im Heilungsprozess

Die Nachsorgeprogramme der Deutschen Rentenversicherung haben das Ziel, die erreichten Rehabilitationsziele zu stabilisieren und dadurch die Erwerbsfähigkeit oder die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zu sichern.

Sie haben Ihre Reha-Maßnahme in einer anderen Einrichtung abgeschlossen und möchten nun die Nachsorge bei uns absolvieren?
Zur individuellen Terminplanung benötigen wir die entsprechende Verordnung Ihrer Reha-Einrichtung nach Ende der Maßnahme im Original. Gerne können Sie uns dazu telefonisch kontaktieren.

Sie absolvieren Ihre Reha-Maßnahme im ZaR und möchten am Nachsorgeprogramm der Deutschen Rentenversicherung teilnehmen? Wir informieren Sie gerne!
 

IRENA - Programm
Ziel: Langfristige Stabilisierung der in der Rehabilitation erreichten Fortschritte für Alltag und Beruf.
Zwei Personen halten einen gelben Ball, während sie in einem Fitnessraum trainieren.
T-RENA - Programm
Ziel: Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit zur Unterstützung nach der Rehabilitation
Eine Hand zieht ein Dokument aus einem Holzschrank mit mehreren Schubladen.
Psy-RENA - Programm
Ziel: Stabilisierung der psychischen Gesundheit und Unterstützung beim Übergang in Alltag und Beruf.
Eine Frau in schwarzer Bluse und grüner Hose spricht lebhaft mit Zuhörern in einem hellen Raum.

Nachsorgeprogramme der DRV

Die Nachsorgeangebote unterstützen Sie dabei, das in der Rehabilitation Erlernte im Alltag umzusetzen. Sie sind kostenfrei und können berufsbegleitend absolviert werden. Zum Ende Ihrer Rehabilitationsmaßnahme wird durch die betreuenden Ärztinnen und Ärzte eine Verordnung ausgestellt, wobei die Empfehlung bereits als Kostenzusage der Deutschen Rentenversicherung gilt. Diese müssen spätestens 3 Monate nach Ende der Reha-Maßnahme begonnen und innerhalb von 12 Monaten beendet werden.   

Als orthopädische Rehabilitandin bzw. als orthopädischer Rehabilitand haben Sie die Auswahl zwischen dem IRENA- und dem TRENA-Programm. Sie wählen selbstständig das Programm aus, das Ihren Bedürfnissen am besten entspricht. 
Patientinnen und Patienten psychosomatischer Fachabteilungen haben darüber hinaus die Möglichkeit, alle drei Angebote einschließlich des Psy-Rena-Programms zu nutzen, wobei Sie ebenfalls selbst entscheiden, welches Programm Sie wählen.

Gerne beraten wir Sie dazu auch in der Sozialberatung oder in den ärztlichen Gesprächen während Ihres Aufenthaltes.

Ihren Nachsorgeanbieter sollten Sie entsprechend Ihrer individuellen Bedürfnisse, also Ihrer Alltags- und Arbeitssituation aussuchen. Anbieter in Ihrer Nähe finden Sie hier:

Suche nach einem Nachsorgeanbieter

Die Nachsorgeprogramme können leider nicht von Versicherten in Anspruch genommen werden, die mit einer Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von unter 3 Stunden aus der medizinischen Rehabilitation entlassen wurden, eine Rente wegen Alters beziehen oder beantragt haben.

Abschnitt 1 (6)

Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die Kosten für das empfohlene Nachsorgeprogramm in einem Zeitraum von bis zu 12 Monaten nach Ende der medizinischen Rehabilitation. Sofern Ihnen anlässlich der Teilnahme an einer Nachsorgeleistung Fahrkosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder eines privaten Kraftfahrzeuges tatsächlich entstehen, beteiligt sich der Rentenversicherungsträger mit einer Kostenpauschale je Teilnahmetag. Eine bestehende Arbeitsunfähigkeit, eine stufenweise Wiedereingliederung oder die Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) sind grundsätzlich kein Hindernis für die Inanspruchnahme der Nachsorgeprogramme. Für die Teilnahme an den Nachsorgeprogrammen ist keine Zuzahlung zu leisten.

Abschnitt 2 (6)

Die Nachsorgeprogramme werden in Rehabilitationseinrichtungen der Deutschen Rentenversicherung und von weiteren zugelassenen Nachsorgeanbietern, z.B. dem Rostocker Zentrum für ambulante Rehabilitation (ZaR), durchgeführt. Der für Sie geeignete und wohnortnahe Nachsorgeanbieter und der erste Termin werden in der Empfehlung aufgeführt. 

Abschnitt 3 (6)

Bei Absage eines Termins (z.B. durch Urlaub) melden Sie sich bitte an der Rezeption. Wir versuchen einen Ersatztermin zu ermöglichen. 
Psy-RENA-Programmteilnehmerinnen und -teilnehmer klären ihre Urlaubs- und Abwesenheitszeiten bitte direkt mit den Psychotherapeutinnen und -therapeuten.

Abschnitt 4 (6)

Vom Rententräger werden Fahrtkosten in Höhe von 5 Euro pro Therapietag erstattet. Den entsprechenden Antrag stellen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Wir stellen Ihnen das nötige Formular gern zur Verfügung.  

Abschnitt 5 (6)

Gerne können Sie nach Ende Ihrer Reha-Maßnahme bei uns Ihre ambulante Physiotherapie auf Rezept fortsetzen.

Informationen zur Rezeptbehandlung

Informationen zur Physiotherapie

Kontakt Rezeption

Sie möchten mehr über unsere Leistungen und Angebote in der ambulanten Rehabilitation erfahren? Ob Sie sich für einen bestimmten Fachbereich interessieren, Fragen zum Ablauf haben oder sich einfach einen ersten Eindruck verschaffen möchten – wir nehmen uns gern Zeit für Ihr Anliegen.

Ansprechpersonen
Frau Ulrich Frau Kristens Frau Borchert Frau Krause
Arztsprechstunden
Mo-Fr: 07.30 - 16.00 Uhr
Öffnungszeiten für die Nachsorgeanwendungen
Mo-Fr: 07.30 - 20.00 Uhr
Kontakt Rezeption