Nachsorge - ein wichtiger Schritt im Heilungsprozess
Die Nachsorgeprogramme der Deutschen Rentenversicherung haben das Ziel, die erreichten Rehabilitationsziele zu stabilisieren und dadurch die Erwerbsfähigkeit oder die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zu sichern.
Sie haben Ihre Reha-Maßnahme in einer anderen Einrichtung abgeschlossen und möchten nun die Nachsorge bei uns absolvieren?
Zur individuellen Terminplanung benötigen wir die entsprechende Verordnung Ihrer Reha-Einrichtung nach Ende der Maßnahme im Original. Gerne können Sie uns dazu telefonisch kontaktieren.
Sie absolvieren Ihre Reha-Maßnahme im ZaR und möchten am Nachsorgeprogramm der Deutschen Rentenversicherung teilnehmen? Wir informieren Sie gerne!
Nachsorgeprogramme der DRV
Die Nachsorgeangebote unterstützen Sie dabei, das in der Rehabilitation Erlernte im Alltag umzusetzen. Sie sind kostenfrei und können berufsbegleitend absolviert werden. Zum Ende Ihrer Rehabilitationsmaßnahme wird durch die betreuenden Ärztinnen und Ärzte eine Verordnung ausgestellt, wobei die Empfehlung bereits als Kostenzusage der Deutschen Rentenversicherung gilt. Diese müssen spätestens 3 Monate nach Ende der Reha-Maßnahme begonnen und innerhalb von 12 Monaten beendet werden.
Als orthopädische Rehabilitandin bzw. als orthopädischer Rehabilitand haben Sie die Auswahl zwischen dem IRENA- und dem TRENA-Programm. Sie wählen selbstständig das Programm aus, das Ihren Bedürfnissen am besten entspricht.
Patientinnen und Patienten psychosomatischer Fachabteilungen haben darüber hinaus die Möglichkeit, alle drei Angebote einschließlich des Psy-Rena-Programms zu nutzen, wobei Sie ebenfalls selbst entscheiden, welches Programm Sie wählen.
Gerne beraten wir Sie dazu auch in der Sozialberatung oder in den ärztlichen Gesprächen während Ihres Aufenthaltes.
Ihren Nachsorgeanbieter sollten Sie entsprechend Ihrer individuellen Bedürfnisse, also Ihrer Alltags- und Arbeitssituation aussuchen. Anbieter in Ihrer Nähe finden Sie hier:
Suche nach einem Nachsorgeanbieter
Die Nachsorgeprogramme können leider nicht von Versicherten in Anspruch genommen werden, die mit einer Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von unter 3 Stunden aus der medizinischen Rehabilitation entlassen wurden, eine Rente wegen Alters beziehen oder beantragt haben.
Kontakt Rezeption
Sie möchten mehr über unsere Leistungen und Angebote in der ambulanten Rehabilitation erfahren? Ob Sie sich für einen bestimmten Fachbereich interessieren, Fragen zum Ablauf haben oder sich einfach einen ersten Eindruck verschaffen möchten – wir nehmen uns gern Zeit für Ihr Anliegen.



