
In der Regel haben Patienten bei medizinischer Notwendigkeit alle vier Jahre, ggf. auch häufiger, Anspruch auf eine Rehabilitation. Ob Patienten an einer ambulanten Rehabilitation teilnehmen können, entscheiden der behandelnde Arzt und der zuständige Leistungsträger. Bitte wenden Sie sich zur Beantragung der Reha an diese, um alle notwendigen Formulare und Informationen zu erhalten.
Sollten Sie sich für eine ambulante Rehabilitation im ZaR Rostock entschieden haben, vermerken Sie dies bitte im Antragsformular. Ihr Leistungsträger wird sich bemühen, Ihren Wunsch zu berücksichtigen.
Eine Anschlussbehandlung findet in der Regel nach Behandlung im Akutkrankenhaus statt. Bei der Beantragung werden Sie durch den dort tätigen Sozialarbeiter unterstützt.
Für unsere weiteren Leistungsangebote Reha-Nachsorge sowie Präventionsangebote wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder Ihren Rentenversicherer. Für Rezeptbehandlungen konsultieren Sie bitte zunächst Ihren behandelnden Arzt bzw. Hausarzt.
Bei Fragen zur Beantragung Ihrer Behandlungen im ZaR stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.